Unglücke warten nicht auf den Feierabend.

Das THW muss sich nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können, wenn es heißt: Einsatz! Denn die THW-Kräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihr Arbeitgeber es zulässt.

Helferinnen und Helfer brauchen selbstverständlich Unterstützung, um ihre Aufgabe gut zu machen. Das THW erhält diese von verschiedenen Seiten, um im Notfall die bestmögliche technische Hilfe leisten zu können. An allererster Stelle stehen natürlich die Familien und Freunde, die unseren Einsatzkräften den Rücken freihalten, indem sie im Einsatzfall zurückstecken. Damit ermöglichen Sie erst das Prinzip Ehrenamt. Auch die Arbeitgeber der THW-Kräfte gehören zu den großen Förderern des THW, in dem sie ihre Mitarbeiter zum Dienst im THW freistellen.

 

Ausfall der Arbeitskraft

Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie. Für weitere Informationen stellen wir ihnen hier ein Merkblatt zur Verfügung. Bei weiteren Fragen können sie uns aber auch gerne kontaktieren.

 

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber

Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen - von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien - mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren.